Nadja Thelen-Khoder

Ein neuer Gedenkstein in Erwitte
Viele Geburtstage sind seit Jahrzehnten bekannt


„Auf dem Grabzeichen sollen in gut lesbarer, dauerhafter Schrift
mindestens Vor- und Familienname, Geburts- und Todestag des
Bestatteten, bei Ausländern auch die Staatsangehörigkeit angegeben sein.“
Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 21. Mai 1969
zum Gräbergesetz vom 9. März 1969 (GräbGVwv), Paragraph 2 Absatz 6 Satz 4

Auf dem Friedhof in Erwitte steht ein „Gedenkstein“ mit der Aufschrift „Hier ruhen 19 sowjetische Bürger, die am 1.4.1945 fern von ihrer Heimat starben.“ Es folgen 18 Namen und ein „Unbekannter Russe“. Der Stein ist abgebildet in der Broschüre „Der Gedenkstein“ und wurde 2021 „wieder sichtbar“ gemacht.

Mit diesem „Gedenkstein“ habe ich drei Probleme:

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