Nadja Thelen-Khoder

Erlangen, bitte nicht!
3. Das Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Hamburg, 12. März 2023

„Petition für den weitest-möglichen Erhalt der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Erlangen

Im Gedenken an die in Auschwitz Ermordeten setzt sich das Auschwitz-Komitee in der BRD e.V. ein für die Aufklärung über die Verbrechen des Nationalsozialismus. Besonders wichtig ist uns ein würdevolles Gedenken aller Opfergruppen.

Durch überregionale Medien wurden wir aufmerksam auf die andauernde Auseinandersetzung um den Erhalt des letzten Gebäudes der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Erlangen. Wir begrüßen die Pressemitteilung der Bayrischen Staatsregierung vom Januar 2023, die klarstellt, dass der Holocaust nicht verharmlost werden darf, im Gegenteil es noch mehr Erinnerungskultur bedarf. Außerdem ist bekannt, dass die Stadt Erlangen seit langem aktiv Gedenkarbeit leistet.

Erlangen besitzt mit dem ,Pflegebau‘ das einzige noch bestehende Gebäude, in dem während des Nationalsozialismus Morde an Patientinnen und Patienten verübt wurden und in dem sich eine ,Hungerstation‘ befand.

Die Bedeutung von Original-Bauten kann nicht hoch genug angesetzt werden, da sie eine besondere emotionale Qualität besitzen. Mit fortschreitendem Abstand zur Zeit des Nationalsozialismus wird dieser Aspekt auch für zukünftige Besucher:innen elementar. In einer Zeit, in der sich Erinnerungs- und historische Aufklärungsarbeit immer weniger auf direkte Zeitzeug:innen stützen kann, ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, sichtbare Spuren der nationalsozialistischen Verbrechen zu erhalten und den authentischen Ort als ,historisches Denkmal‘ zu würdigen und zu nutzen.

Daher folgen wir der Forderung von Professor Dr. Andreas Frewer, IPPNW und vielen anderen, dass dieser einzigartige ,Opfer-Ort‘ auf gar keinen Fall abgerissen werden darf. Eine dahingehende Lösung würden wir sehr begrüßen.“ Der Bittbrief ist auf der Webseite des Auschwitz-Komitees veröffentlicht, der unten auf den Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 14.3.2023 verlinkt.

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