Nadja Thelen-Khoder

Die Russische Botschaft zum 30. Jahrestag
am 16.12.2022

Unterzeichnung welchen Abkommens?

Mir wurde ein Link zugeschickt; ihm folgend las ich:

Zum 30. Jahrestag der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation
         Am 16. Dezember 2022 jährt sich die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation zum 30. Mal.
        Wir schätzen das hohe Niveau von Kooperation und konstruktiven Kontakten, die wir mit zuständigen deutschen Stellen und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge aufgebaut haben. Seit Jahrzehnten halten wir gemeinsam die Erinnerung an sowjetische Soldaten, die für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nazismus gefallen sind, sowie zivile Opfer des Nationalsozialimus lebendig.
         Wir sind überzeugt, dass es sich bei der Zusammenarbeit im Bereich der Kriegsgräberfürsorge um eine fundamentale Grundlage und ein sichtbares Zeichen für die Aussöhnung zwischen dem russischen und deutschen Volk handelt. Wir danken für die angemessene Pflege und würdige Instandhaltung der sowjetischen Kriegsgräberstätten.
         Von unserer Seite möchten wir erneut unser Interesse am Ausbau der Zusammenarbeit in der Kriegsgräberfürsorge im Geiste der Verständigung und zum Wohle unserer Völker bekräftigen.“

Als ich 2015 anfing, nach den Toten des Massakers deutscher Soldaten an sowjetischen Zwangsarbeitern in der Heimatstadt meiner Mutter zu suchen, waren die Angaben des „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ nicht eben hilfreich. Noch 2017 lagen laut seinen Angaben auf Meschedes Waldfriedhof, wo noch nie auch nur ein einziger Deutscher gelegen hat und wohin er 1964 die 71 in Warstein Ermordeten selbst „umgebettet“ hatte, „255 deutsche Kriegstote“.


„Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen
255 deutsche Kriegstote“

2021 hatte ich erneut mehrere Kontakte mit diesem gemein nützigen Verein, dessen NRW-Landesvorsitzender 2017 der Landesjustizminister war. Es ging um sechs Grabsteine für sowjetische Zwangsarbeiter, die seit 1949 immer wieder gefordert wurden, und einige wenige der Hunderte von E-Mails, die ich ihretwegen seit 2018 an zahlreiche Adressen geschrieben habe, gebe ich hier noch einmal – wie schon in Datei 277 – wieder. Diese Grabsteine quälen mich noch immer!

17.6.2021:

„Sehr geehrter Herr ... !
         Am 30.4. 2021 hatten Sie mir mitgeteilt, auf den Grabsteinen sollten die Namen in kyrillischer und lateinischer Schrift sowie die Geburts- und Sterbejahre angegeben werden. Daraufhin habe ich am 3. und 6. Mai angefragt, ob das vielleicht nur ein Schreibfehler war und meine Bitte geäußert, auch die Geburts- und Sterbetage anzugeben.
         Seit vier Jahren quälen mich diese anonymisierten Gräber, die einmal Holzkreuze mit den Namen der Toten trugen. Wann wurden sie eigentlich ihrer Namen beraubt? Ich nehme an, 1964 - als die Ermordeten auf Meschedes Waldfriedhof verschwanden, die LWL-Klinik auch ihre Toten gleich mit ,umbetten’ wollte und die Stele vom Melkeplätzchen sowie Nachlässe der Ermordeten vergraben wurden - richtig?
         Zunächst möchte ich Ihnen meine Schreiben vom 3. und 6. Mai in Erinnerung rufen. Leider blieben meine Fragen nach der genauen Beschriftung der Grabsteine wochenlang unbeantwortet.
         Mit freundlichen Grüßen“

18.6.2021, ein Beauftragter des „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“:

Sehr geehrte Frau Thelen-Khoder,
         die Beschriftung der Grabzeichen wurde mit der russ. Botschaft abgestimmt. Das ist entscheidend. Hier greift das Kriegsgräberabkommen mit Russland von 1992, nicht die Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (nationale Gesetzgebung).
         Das Aufbringen lediglich von Geburts- und Todesjahr – insbesondere bei sowjetischen Toten – ist nicht unüblich, da Geburts- und Todestag seinerzeit mit dem julianischen Kalender und nicht mit dem heute allgemein gültigen gregorianischen Kalender bestimmt wurden. Da gibt es datentechnisch Differenzen.
         Mit freundlichen Grüßen“

26.6.2021:

„Lieber Herr Regierungspräsident Vogel!
         Die Todestage sind ja wohl kaum mit dem julianischen Kalender bestimmt worden.
Mit herzlichen Grüßen“

14.7.2021, aus der Bezirksregierung Arnsberg:

„Sehr geehrte Frau Thelen-Khoder,
         vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an der Aufarbeitung der Geschichte der sowjetischen Zwangsarbeiter in der hiesigen Region. Gerne nehme ich zu Ihrem Hinweis Stellung.
         Natürlich, da haben Sie vollkommen recht, wurden die Todestage nicht nach dem julianischen, sondern nach dem gregorianischen Kalender bestimmt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Geburtsdaten der verstorbenen Zwangsarbeiter nach dem julianischen Kalender bestimmt wurden, der noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts in den orthodoxen Ländern Osteuropas verwendet wurde. Insofern ist der Hinweis von Herrn … vom Volksbund für Kriegsgräberfürsorge durchaus berechtigt. Diese Problematik war aber nicht handlungsleitend für die Stadt Warstein. Bei der Entscheidung, nur die Geburts- und Sterbejahre auf die Grabplatten aufzubringen, hat man sich an den vorhandenen Gräbern von Kriegstoten orientiert. Die Ausführung der Grabplatten wurde bereits im Herbst 2020 mit der Russischen Botschaft abgestimmt. Da es von dort keine Einwände gegen die vorgeschlagene Ausführung gab, wurde die Anfertigung der Grabplatten bei einem Steinmetzbetrieb in Auftrag gegeben.
         Die später von Ihnen initiierte Diskussion, ob nicht die kompletten Geburts- und Sterbedaten aufgebracht werden können, hat die Stadt Warstein zum Anlass genommen, die Aufstellung einer entsprechenden Hinweistafel im Bereich der Gräber vorzusehen. Auf dieser Hinweistafel können auch die vollständigen Daten veröffentlich werden. Über diese Planungen wurden Sie von der Stadt Warstein mit Mail vom 11.06.2021 informiert. Die notwendigen Abstimmungsgespräche laufen derzeit.
       Auch aus meiner Sicht bestehen gegen die von der Stadt Warstein gewählte Ausführung der Grabplatten keine Einwände. Die von der Stadt Warstein geplante Aufstellung einer Hinweistafel halte ich für eine sinnvolle Ergänzung, um auch auf den geschichtlichen Kontext der Zwangsarbeitergräber hinzuweisen.
         Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag“

26.7.2021 wandte ich mich auch wieder an Warstein:

„Lieber Herr Dr. S ...!
         Weshalb soll das persönliche Sterbedatum auf Grabsteinen nicht angegeben werden, wenn es kein Problem ist, das Sterbedatum auf einer, entsprechenden Hinweistafel’ anzugeben? Diese fortdauernde Entpersonifizierung finde ich wirklich unerträglich!
         Der direkte Zugang zu einem Menschen ist etwas ganz Anderes als seine Einordnung in irgendeine ,Kategorie’, wie sie eine ,Hinweistafel’ anwenden wird (,Sowjetische Zwangsarbeiter’), und es ist mir völlig unverständlich, wie man sich heute noch auf Grabsteine berufen kann, die eine mehr oder weniger große Entpersonifizierung schon so lange betreiben.
         EIN Mensch hat EINEN TODestag, und der sollte auf seinem Grabstein stehen!
Wem ist es warum so wichtig, daß das unterbleibt?
         Mit herzlichen Grüßen“

26.7.2021 aus Warstein:

„Guten Tag Frau Thelen-Khoder!
         Vielen Dank für Ihre – nochmalige – Mail in dieser Sache! Die Argumente sind vielfach und m. E. erschöpfend ausgetauscht.
         Wir schätzen Ihr Engagement sehr, und umgekehrt wissen Sie um unser Engagement, v. a. zum einen, dass die jetzige Maßnahme umfassend und final abgestimmt war, und zum anderen, dass ungeachtet dessen weitere Informationen (evt. durch einen QR-Code oder, wie von Ihnen erwähnt, eine Tafel oder eine Kombination oder …; die entsprechenden Abstimmungen laufen) folgen.
         Bleiben Sie bitte gesund!
Beste Grüße“

27.7.2021:

Lieber Herr ...!
         Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte! Zunächst möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, daß ich Ihnen jetzt gewiß lästig bin!
         Wahrscheinlich sollte ich mich geehrt fühlen, daß Sie mir so prompt geantwortet haben, und bei Formulierungen wie ,umfassend und final’ sollte ich als Bürger (m/w/d) wissen, daß hier mein Weg zuende ist und ich mich abzufinden habe. Aber ,Ich stehe hier in den Angelegenheiten eines höheren Herrn und rede mit einem, der Wurm ist wie ich und dem ich nicht gefallen will’ – so würde ich schreiben, wenn ich der 23jährige Friedrich Schiller wäre. Weil ich aber etwas älter und Rheinländerin bin, spreche ich von Würmchen, stehe jedoch meinem geliebten Wüterich aus Weimar an Religiosität in nichts nach.
         Will hier sagen: Noch immer habe ich keine Antwort auf meine seit Jahren immer wieder gestellte Frage bekommen, wer wofür zuständig ist, wer sich also mit wem wann und wo genau ,abstimmt’. Vielmehr lese ich immer wieder davon, daß die Russische Botschaft ,keine Einwände’ gehabt habe, was mehr nach ,Wer schweigt, stimmt zu’ klingt.
         Und eben deshalb darf ich nicht schweigen, denn ich stimme nicht zu, auch wegen der neu zu setzenden Grabsteine in Siedlinghausen nicht!
         Sie schrieben: ,Die Argumente sind vielfach und m. E. erschöpfend ausgetauscht.’ Vielleicht bin ich wirklich einfach zu blöd für diese Welt, aber ich habe kein einziges Argument dafür gefunden, nicht die Todestage auf die Grabsteine zu schreiben. Der Hinweis auf den Julianischen Kalender könnte ja allenfalls die Geburtstage der Toten betreffen, keinesfalls aber die Todestage! Sie wissen das, ich weiß das – weshalb sollen die Todestage dann nicht auf die Grabsteine? Wem ist es so wichtig, der Russischen Botschaft eine Verantwortung zuzuschieben und einen wirklichen Dialog zu verhindern - wie seit 1949 (Datei Nr. 24)?
         Denn es ist ein Dialog, der zwischen einem Grabstein und einem Menschen entsteht – eine Beziehung, wie sie Martin Buber in seinem Büchlein ,Ich und Du’ beschreibt. Und in diesen Dialog sollte sich kein Dritter einmischen; vorher oder nachher kann gern eine ,erläuternde Hinweistafel’ hinzutreten, aber ein Dialog ist ein Dialog und sollte möglich sein! Das ist wahre PERSONifizierung – und das ist sie gerade nicht, wenn die Toten und die Tage ihrer sechs Tode wieder NUR in einer LISTE stehen! Martin Buber in ,Ich und Du’ auf S. 3 im Reclam-Heftchen:
         ,Das Grundwort Ich-Du kann nur mit dem ganzen Wesen gesprochen werden. Das Grundwort Ich-Es kann nie mit dem ganzen Wesen gesprochen werden.’
         Und so bitte ich Sie erneut darum, wenigstens die Todestage auf die Grabsteine zu schreiben, und zwar mit ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzem Verstand, mit Glaube, Liebe und Hoffnung sowie
         mit herzlichen Grüßen
Nadja Thelen-Khoder
         PS:
Gott gebe, daß auf Ihrer ,Hinweistafel’ nicht so etwas stehen wird wie auf der, die 2017 am ,Volkstrauertag’ enthüllt wurde9, die angeblich (auch laut anhängendem Zeitungsbericht10) an 208 ermordete russische Zwangsarbeiter erinnern soll und auf der nur ,getötete Zwangsarbeiter’ steht. Ich werde nicht daran mitwirken, so lange nicht die Todestage auf den Grabsteinen stehen!
         Was „geschah“ am 13.12.1944, als Nikolai Karpenko im Lager starb und mein Großvater, Dr. Segin, dem 17jährigen nach 15 Monaten Zwangsarbeit bei den ,Eisenwerken’ ,Herzschwäche’ bescheinigte? Wo blieb Franz O.19, der Lagerverwalter des Lagers Stillenberg; angeblich waren ja alle ,Wachleute’, von denen einige auch auf den Sterbeurkunden stehen, ,unbekannt’!“

27.7.2021, an den Beauftragten des „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ mit der Frage:

„Lieber Herr ...!
         Bitte können Sie mir sagen, welches ,Argument’ dafür steht, die Todestage nicht anzugeben? Der Julianische Kalender kann es ja nicht sein.
Mit herzlichen Grüßen“

3.8.2021, Antwort des Beauftragten:

„Sehr geehrte Frau Thelen-Khoder,
         wie bereits mitgeteilt, wurde die Grabbeschriftung mit der russ. Botschaft abgestimmt. Diese Abstimmung entspricht dem Kriegsgräberabkommen mit Russland. Das Gräbergesetz ist nationale Gesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen“

4.8.2021, an den Beauftragten:

„Lieber Herr ...!
         Gewiß bin ich Ihnen jetzt ebenso lästig wie der Kleine Prinz dem Piloten; auch er verzichtete niemals auf eine Frage, die er einmal gestellt hatte:
         Welche Überlegungen haben dazu geführt, daß die Todestage, die ja völlig unbestritten sind, nicht auf die Grabsteine geschrieben wurden?
         ,Abgestimmt’ schreiben Sie, aber es wurde mir auch - entweder von Ihnen oder von der Bezirksregierung - mitgeteilt, daß die Russische Botschaft ,keine Einwände’ gehabt habe - und das klingt mehr nach ,Wer schweigt, stimmt zu’ als nach tatsächlicher ,Abstimmung’.
         Wußte die Russische Botschaft denn überhaupt von den einwandfrei seit 1943, 1944 und 1945 vorliegenden unbestrittenen Todestagen?
         Und nochmal: Was hat Sie dazu gebracht, die Todestage nicht auf den Grabsteinen anbringen zu lassen? Sie werden mir wohl zugestehen, daß Ihr Hinweis auf den Julianischen Kalender mich befremdet, und ich kann Ihnen versichern, daß ich schon weit drastischere Worte von Menschen dazu gehört habe - besonders von Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion!
         Mit freundlichen Grüßen“

5.8.2021, Antwort des Beauftragten:

„Sehr geehrte Frau Thelen-Khoder,
         die Vertreter der russ. Botschaft nicken nicht einfach ab, wenn es um die Beschriftung von Grabzeichen geht, sondern entscheiden nach eigenen Vorstellungen, die auch mit unseren übereinstimmen können.
         Wir kennen auch Ablehnungen seitens der russ. Botschaft, doch diese sind selten. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit der russ. Botschaft (Ansprechpartner für alle Staaten der ehemaligen Sowjetunion) vertrauensvoll zusammen.
         Mit freundlichen Grüßen“

Leider entzieht sich völlig meiner Kenntnis, wer mit wem seit wann wo und wie vertrauensvoll zusammenarbeitet und sich „abstimmt“ bzw. wer genau wofür zuständig ist. Kennen tue ich nur die Sterbebücher der Stadt Warstein und die Dokumente des International Tracing Service in Bad Arolsen, die die sechs Todestage von
     • Gregorij Jakowlew (1893-2.8.1943),
     • Michail Pamasenko (27.7.1912-2.9.1944),
     • Nikolaj Karpenko (20.8.1927-13.2.1944),
     • Jan Sadowskij (1.5.1894- 9.1.1945),
     • Iwan Popow (21 Jahre alt - 2.3.1945) und
     • Nikolaj Pezimachow (3.3.1912-31.12.1944) genau aufführen. Die Augen-Blicke, die ich am 20.8.2021 in Warstein, Meschede und Eickelborn erlebt habe, sitzen mir immer noch in den Knochen und lassen mir einfach keine Ruhe! Und so will ich es jetzt sehen, das „Kriegsgräberabkommen mit Russland von 1992“, von dem mir auch der Beauftragte des „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ schrieb; ich muß jetzt wissen, wie es sich von unserem Gräbergesetz bzw. seiner Allgemeinen Verwaltungsvorschrift unterscheidet!

Gilt Paragraph 2 Absatz 6 Satz 4 wirklich nicht
für Bürger*innen der ehemaligen Sowjetunion?

„Auf dem Grabzeichen sollen in gut lesbarer, dauerhafter Schrift
mindestens Vor- und Familienname, Geburts- und Todestag
des Bestatteten, bei Ausländern auch die
Staatsangehörigkeit angegeben sein.“

Immer wieder sehe ich Grabsteine ohne Vornamen,
ohne Geburtsdatum, ohne Nationalität,
wie etwa die von

Wie kann das sein?

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