Nadja Thelen-Khoder
Für Iwan Tymofijew
und seine Mutter
Eickelborn, 20.8.2021
In „ ,Wir haben wieder einen.’ Für Iwan Tymofijew und Aipow Sjawden“ habe ich verschiedene Photos der „Kriegsgräberstätte“ in Eickelborn wiedergegeben, über die der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ am 12.9.2021 schrieb: „Lippstadt- Eickelborn. Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 123 deutsche Kriegstote. Gesamtbelegung: 123.“ Beim Anklicken von „Landesinformation“ und „Kriegsgräberabkommen“ wird informiert (auf beiden Seiten):
„ ... Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) sowie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben.“ Was es mit dem „festgeschrieben“ der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz“ in der Praxis auf sich hat, mußte ich am 22.6.20217 erleben.
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